ZUSAMMENFASSUNG
Die gebildete und engagierte, verhältnismäßig bescheidene Top-Politikerin AmtsDienstOperative Ursula von der Leyen (AdoUroLey) sowie die beiden Top-Journalisten AmtsDienstOperativen Frank Patalong AdoFraPat und Hilmar Schmundt (AdoHilSut) für das sich als "Spiegel" Deutschlands darstellende Magazin "spiegel.de" reden über das Thema "Internet-Sperre von Kinderporno-Webseiten".
Dazu als Vorabinformation Grundgesetz Artikel 5 MEINUNGSFREIHEIT:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
GG5 wird meiner Meinung nach - ebenso wie alle anderen GG Normen in Verbindung mit den wissenschaftlichen Grundlagen des Lebens - aus GG 1 + 2 + 6 + 7 + 20 (Gesamtsumme 36, wie die "Gerechten 36") - gebildet. Also bitte auch lesen und durchdenken:
Artikel 1 - Individual Innenwelt Recht: "Humanismus"
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Kommentar: GG1 enthält hier bereits alle 4 Gewalten:
1. Volk (Volk nach innen GG1(1)) - definiert über die Menschenwürde, nicht über Geburt oder Boden oder Staatszugehörigkeit!!! - als Basis-Gewalt. Mit "Menschenwürde" ist hier gleichzeitig der "RechtsStaat"sCharakter der BundesRepublik Deutschland indirekt repliziert, insofern ein NormenSystem - die Subjekt/Subjekt-Relation - als Basis für Macht-Entscheidungen a priori gefordert wird, wobei das Individuum vor allem als passiv erscheint.
2. Welt (Volk nach außen - GG1(2)) - mit den Werten von Menschenrecht (GG1), Gemeinschaft (GG2), Frieden (GG6), Gerechtigkeit (GG7) werden die Basis-GG-Artikel auf die Menschheit bezogen: nach der NaziZeit sehr sinnvoll, wobei das Individuum eine selbstbestimmt-souveräne und aktive Rolle hat.
3. GesetzesBindung: insofern GG1(1) und GG1(2) sich auf die Primär-Gewalt GG1 "Volk" im Sinne von "Menschheit" nach innen und außen in lokaler Hinsicht bezogen haben, wird nun der weitere GG-Bezug bezogen auf die GewaltenTeilung hergestellt.
- "Gesetzgebung" - Legislative (dann über den Kollektiv-Innenwelt-Wert der Normen auf GG7 bezogen)
- "vollziehende Gewalt" - Exekutive (als Kollektiv-Außenwelt-Wert der Amtshandlung auf GG6 - die reale VolksFamilie, die sich gleichzeitig als Aggregation aller EinzelFamilien ergibt, wie auch diese umgekehrt real legitimiert in ihren Lebensumständen (Individual/Kollektiv-Dual-Dialektik) auf GG6 bezogen)
- "RechtSprechung" - Judikative (in der EinzelFall-Handlung der Verbindung von Recht und Realität - auch wenn die meisten Juristen und darunter selbst Richter das noch nicht kapiert haben, hier muß zwischen Recht und Realität ein wissenschaftlich-rechtsStaatlicher Brücken-Bezug hergestellt werden - verwirklicht sich das aktive wie passive Außenwelt-Recht wie direkt folgend in GG2)
Bemerkenswert darüberhinaus ist, daß hier über die Individual/Kollektiv-Dual-Dialektik auch der dem realen Leben entsprechende beständige Aktiv-& Passiv-Charakter des Individumm Rechnung getragen.
Der Artikel 1 spiegelt damit auf ein-eindeutige Weise sowohl die Basis-GrundRechtsNormen GG1, GG2, GG6 und GG7, als auch den "Staats-Artikel" GG20 als eigentlich ersten Verwaltungs-Artikel sowie Definition von Staatlichkeit gemäß Grundgesetz.
(Anmerkung: daß ein Großteil selbst der Juraprofessoren sich über den FundamentalZusammenhang GG1 zu GrundGesetz und Staatlichkeit im Unklaren sind, zeigt, daß selbst verwaltungs-Theorie-reproduktiv die NaziNachfolge-Bürokratie weiterhin das Deutsche OpferVolk amtsmißbräuchlich entmündigt.)
Artikel 2 - Individual Außenwelt Recht: "Kantianischer Imperativ"
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 6 - Kollektiv Außenwelt Recht: natürliche Reproduktion
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Artikel 7 - Kollektiv Innenwelt Recht: kulturelle Reproduktion
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
Artikel 20 - Verwaltung für das Volk auf dem Boden der FDGO (freiheitlich-demokratischen GrundOrdnung)
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Aufstellung der Gewalten:
1 Individuell innen - DEMOKRATIVE - Lieben (Aufgrund von Pseudo-Wahlen nur vorgetäuscht; der nsK-GiftHass-Charakter der gegenwärtigen "Gesellschaft" ist damit ebensowie der UnrechtsStaats-Charakter einer Vergewaltigungs-Verwaltung durch EgoEnemy-PR-"Politiker" im Stile einer napoleonischen NaziNachfolge-BefehlsBürokratie gegeben.
2 Individuell außen - Judikative - Leben (Die Basis des RechtsStaates als hoheitlicher Bereich ist die primär Subjekt- und sekundär Objekt-bezogene Frage, inwiefern Menschen einander TriebTier-totschlagen - oder halt besser mal nicht. Damit ergibt sich zB GG20a direkt aus GG20 und GG2.)
6 kollektiv außén - Exekutive - Leisten (Die VolksGemeinschaft )
7 kollektiv innen - Legislative - Lernen (Der jüdisch-moralische Charakter des GG, insbesondere der TagesTat- und Handlungs-Bezogen Männer wird hier deutlich.
Daß Erwachsene nicht zumindest einen LernTag die Woche zur inneren Ernüchterung (entspr.GG1), persönlichen Erweiterung (entspr.GG2), beruflichen ErfolgsFähigkeit (entspr.GG6) sowie gesellschaftlichen Entwicklung (entspr.GG7) nützen können und müssen, führt zum banal-brutalen Barbarei-Charakter unserer Psycho-Porno-Presse und Pseudologen-PR-Politik.
Gegenwärtigen Institutionen - einschließlich und insbesondere des BVerfG - kommt also kein real umgesetzter legitimer Charakter zu, solange:
- in Deutschland eine GiftHass-Niedermach- und Menschenkörper-Objekt-Verwaltung (gegen GG1),
- eine Totschlags-TriebTier-Justiz ohne Opfer-Schutz dafür jedoch Problem-Verweigerungs-Verwaltung aufgrund nicht Überprüfung von Zeugen nach ZurechnungsFähigkeit (gegen GG2)
- eine militärphallokratische KampfKohorten- AmtsDienstOperativen-Administration ohne interne horizontale Kontrolle (gegen GG6)
- eine psycho-inzestuöse Kinder-Arbeit bezogen auf moralische und bildende GrundLeistungen (gegen GG7)
besteht.
VerfassungsRechtlich-historisch betrachtet stellt die BundesRepublik das erste wirklich moderne Menschenrechts-GesellschaftsSystem dar, unterscheidet sich real umgesetzt aufgrund nicht umgesetzter FundamentalNormen jedoch nicht von römisch-griechischen Imperial-SklaenStaaten, napoleonischem Imperialismus, Nazi- und DDR-System.
Artikel 18 - GrundRechte Verwirkt durch VerfassungsFeinde
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Zum Thema Internetsperre wegen Kinderpornos: StrafGesetzBuch § 184b - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinderpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
(6) In den Fällen des Absatzes 3 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 oder Absatz 4 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.
KOMMENTAR
1. Zensur findet heute seltenst als simple Folgen-Handlung jedoch sehr häufig in FolgenFolgen-Umgebungen statt: äußere Nötigung, MassenMob-.....Mißhandlung oder ganz simple "SchereImKopf" zerstören die Meinungsfreiheit. Da nur eine zurechnungsfähige Meinung die Menschheit vor industriellem Massenmord bewahrt, ist Zensur mutmaßliche Massenmord-Beteiligung.
2. Kinderpornos für Kinder gibt es heute frei Internet - und hat nicht nur Folgen für betroffene Personen, sondern auch FolgenFolgen über die Entwertung von Menschen, insbesondere Kindern.
3. Es gibt nicht nur eine formale, sondern auch eine reale Rechtslage - gebildet durch das Leben des Volkes, was einer formalistischen und nicht funktionalen AmtsDienstOperativen-Justiz scheinbar schwer vermittelbar ist. (Aber mit dem an sich netten Onkel Papier und anderen wird nun mit und ohne Aktenlocher aufgeräumt.)
4. Das Thema HateCrime-Begriff "Zen..." ist ebenso typisch wie entsetzlich für eine Nazi-Nachfolge-Institutionswelt von vielen aktiv und passiv als meist gleichzeitig Täter wie Opfer Beteiligten - es fehlt an guter deutsch-jüdischer humanistischer Menschenachtung bei den NS-Verbrechens-Täter wie -Opfer-Nachkommen.
5. Unhöflich ausgedrückt: es gibt unglaublich viel Verarschung von Volk, besonders Frauen, Kindern, von Politikern,... durch Politiker und anderen AmtsDienstOperativen - und seien das "kleine Blog-Webmaster".
6. MEINung ist das Ergebnis eines reflektierten Verhaltens einer reifen, gesunden Persönlichkeit. Das Internet führt aber dazu, unreflektiert Blödsinn ins Allgemeinheits-All zu schleudern - eigentlich ist nur 1-10% (oder Promille lololol?) der Info-Produkte als Meinung zu werten. Andersrum: GG5 ist auf Basis von GG20 die Verbindung von GG1(Menschenwürde als passive Individual-Subjekthaftigkeit) und GG2 (aktive Individual-Subjekthaftigkeit).
7. Seitens meiner Person werden keine Juristen-Abmahnungen sondern Rechtmäßigkeits-Anmahnung erstellt - und von einigen Fehlern abgesehen (bitte immer melden, bin gerne zu Verbesserung bereit) ist die Gesetzeslage an sich meist klar.
8. Zitate von öffentlichen Meinungs-Texten stellen keinen Eingriff in geistiges Eigentum dar - was auch allgemein akzeptiert wird. Im Gegensatz zu anderen jedoch bin ich nicht bereit, nur eher aus dem Zusammenhang gerissene Sätze für meine Zwecke zu verwursten. Nein, ich will daß Du, geliebter Leser, geehrte Leserin, voll dem Gedankengang folgen kannst - und auch so folgsam bist, das zu tun. Zitate werden jedoch kleiner und kursiv dargestellt - und für den Originaltext als dieser selbst bitte unbedingt zu der Originalquelle gehen!!!
9. Disclaimer: Grundsätzlich habe ich mich bemüht, voll nachzudenken und nachvollziehbar vorzudenken - und grundsätzlich Privatpersonen nieeee zu kritisieren, sondern nur AmtsDienstOperativen als Funktionspersonen innerhalb von Handlungs-/Organisationsstrukturen zu hinterfragen. Dies ist keine Schmähkritik, sondern eine Gedanken- und Gefühls-Grundlage für eigene Meinungsbildung. Keine Aussagen dürfen für Rechts-/...zwecke knallfalsch weil killkurz aus dem Zusammenhang gerissen werden. Umgekehrt kann der Text in Absprache auch als Basis für eigene Meinungsäußerung genutzt werden, wenn mindestens jeder zweite Absatz in einem eigenen Punkt kommentiert wird.
10. GefühlsGesprächs-AmtsDienstOperativen-Angebot: jeder, der einen eigene Meinung entwickelt, ist nach GG5 iVm GG1, GG20 ein AmtsDienstOperativer.
11. Eigentlich sollte der ZusatzTitel heißen: "LEYEN und SPIEGEL - Politik & Presse: dilettantisch und demagogisch? Schleimerei und Speichelleckerei?"
12. Dieses Interview stellt ein "DOKUMENT des DEUTSCHEN VOLKES" dar, da hier die Meinung des Deutschen Volkes in national und international wichtigen Entscheidungen nicht ausgedrückt, sondern durch großenteils partielle Unwahrheiten beeinflußt wird.
13. Das "Interview" ist auch deshalb so bedeutsam, da es vielfache Positionen von erstaunlich vielen Mitbürgern gibt - jedoch fast alle primär humoristisch zu werten sind, da ein voller Realitäts- und Regel(Gesetz)-Kontakt praktisch nie besteht (Beispiele: Zensurmethode, AdoUroLey mit Diffamierung "Zensu.." mundtot zu machen; falsche Rechtsdarstellung bzgl. GG5,...; mangelhafte Umsetzung von GG5,2 iVm u.a. StGB184ff,....). Umso wichtiger wäre, wenn zumindest die Polit-Hauptperson und das Polit-Haupt-Diskussions-Medium ein bißchen real- und regel-gerechte Zurechnungsfähigkeit und nicht nur stille Zensur durch Verdrängung und Verweigerung produziert hätten.
14. Menschen müssen Textbezüge direkt vor Augen haben (Interviews also 2-spaltig sein), wenn der Umfang das Gegenwartsgedächtnis von 1-10 Absätzen übersteigt. Da bekanntlich die meisten Juristen nur eine direkte Wahrnehmungsspanne von 1-2 Absätzen haben, und Normalos auch nicht mehr zugemutet werden kann, muß direkt optisch verbunden werden. Technisch ist dies mir nur in Form von - nach Bedarf - "visiblity:collapse"-Tables möglich. (Super gute Quelle: http://de.selfhtml.org)
15. Einzelne Zitate stellen möglicherweise Private Geistesschöpfungen dar, die Gesamtheit als Aussage stellt eine Aussage von "DerSpiegel GmbH/..." dar, auf die grundsätzlich reagiert werden darf, da in einer FolgenFolgen-Gesellschaft demokratischer Diskurs möglich sein muß (auch wenn leider vor allem Männer gnadenlos an Frauen vorbeireden).
16. An alle Personen geht meine Bitte, Straftaten als Gewalt-Ereignisse:
- Vergehen (physische G)
- Vernachlässigungen (informationelle G)
- Verweigerungen (relational G)
- Verdrängungen (psychische G)
gegen - andere oder - sich, - Volk oder - Welt zu betrachten und alleine und gemeinsam, bezogen auf andere und sich zu reduzieren.
Mit jedem/r Interessierten würde ich gerne in gemeinsam entwicklnden geistigen und gefühlsmäßigen Einigungs-Austausch treten - und als Leser/in bist Du nun auch AmtsDienstOperative/r. Herzlichen Glückwünsch und Gutes Gelingen Deiner Nutzung eigener Meinungskompetenz! Da alle Juristen indirekte Richter sind, heute nicht Gedanken, sondern die Gefühle von Gefühls-Gestörten und -Verletzten Richten und Richtung benötigen, erwarte ich von Juristen auch GefühlsGespräche.
Have Fun und nicht UnFug, shalom sameach - happy peace - fröhlichen frieden, salomon
Basic Info/Impressum: VisdP S.Zotter Monumenten 7 10829 Berlin, mail an mich bitte an menschenwuerde bei dem Provider googlemail.
THIS TEXT , (c) as a whole and in all parts by Zotter Fairlag CONTAINS MANY ERRORS ("Disclaimer") - PLEASE HELP US TO IMPROVE (....aber wohl weniger Denkfehler als die drei in einer Minute produzierten :D ) |